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   VG Schleswig, 10.10.2001 - 12 B 10/01   

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https://dejure.org/2001,9936
VG Schleswig, 10.10.2001 - 12 B 10/01 (https://dejure.org/2001,9936)
VG Schleswig, Entscheidung vom 10.10.2001 - 12 B 10/01 (https://dejure.org/2001,9936)
VG Schleswig, Entscheidung vom 10. Oktober 2001 - 12 B 10/01 (https://dejure.org/2001,9936)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingriff in Naturschutzgebiet (Vogelschutzgebiet); Positivliste des § 7 Abs. 2 LNatSchGSH ; Vermutung bei Tatbestandsverwirklichung ; Zur Anmeldung vorgesehenes FFH-Gebiet; Aufwertungsfähigkeit und - bedürftigkeit des Ausgleichs- / Ersatzgebietes; Schutzregime bei Gebiet ...

  • Judicialis

    WHG § 31; ; LWG § 125; ; LNatSchG SH § 7 ff; ; BnatSchG § 8; ; FFH-RL Art. 6f; ; VS-RL Art. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 07.12.2000 - C-374/98

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus VG Schleswig, 10.10.2001 - 12 B 10/01
    Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 7.12.2000 in der Rechtssache C 374/98 (Basses Corbieres - Frankreich) stehe fest, dass für sogenannte faktische Vogelschutzgebiete, wie das des Mühlenberger Lochs, mangels innerstaatlichen Unterschutzstellungsaktes nach wie vor das strenge Schutzregime des Art. 4 der Vogelschutzrichtlinie zur Anwendung gelange.

    Nach der EUGH-Entscheidung C 374/98 gelte deshalb das strenge Schutzregime der Vogelschutzrichtlinie.

    Deshalb lasse sich auch der im Urteil des EUGH vom 7.12.2000 - C 374/98 (Basses-Corbieres) anklingende Sanktionsgedanke nicht auf den vorliegenden Fall übertragen.

    Damit diese nicht zu Lasten des gebotenen Vogelschutzes gehen, ist es erforderlich, es bei dem strikten Vogelschutzregime bis zu einer vollständigen Umsetzung der FFH-RL zu belassen (vgl. dazu auch EuGH, Urteil vom 07.12.2000 - Rs. C-374/98 -).

  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck

    Auszug aus VG Schleswig, 10.10.2001 - 12 B 10/01
    Das gilt - vorbehaltlich abweichender gemeinschaftsrechtlicher Bestimmungen - auch für naturschutzrechtliche Belange im Sinne des § 51 c Abs. 1 LNatSchG (BVerwG, Urteil vom 19.05.1998 - 4 A 9.97 - DVBl 1998, 900, 901; vgl. auch Siedler ua, WHG, § 31 WHG Rn. 225ff ).

    Insbesondere in der Entscheidung vom 19.05.1998 - 4 A 9/97 - ( in: DVBl. 1998, S 900 ) klingt an, dass das für Vorhabenträger tendenziell günstigere Schutzregime des Art. 7 FFH-RL für Vogelschutzgebiete erst ab einer vollständigen Umsetzung der FFH-Richtlinie greifen kann (vgl. dazu auch Halama, in NVwZ 2001, S. 506 (513) und in NuR 2001, S. 79 (81f).

  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99

    FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche

    Auszug aus VG Schleswig, 10.10.2001 - 12 B 10/01
    Eine Kompensationsmaßnahme unterliegt einer besonderen naturschutzrechtlichen Abwägung gem. § 8 Abs. 3 BNatSchG (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 27.10.2000 - 4 A 18/99 - in: NVwZ 2001, 673ff).

    Da es aber an rechtlichen Vorgaben für die Bewertung des Ausmaßes der Beeinträchtigung der Natur fehlt, dürfte es Aufgabe des Hauptsacheverfahrens sein, die Grundlagen der angewandten naturfachlichen Verfahren (Hamburger Staatsrätemodell) zu hinterfragen und ihre genügende Tauglichkeit zu bewerten (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.10.2000 - 4 A 18/99 - in: DVBl. 2001, 386ff), sofern dies entscheidungsrelevant sein sollte.

  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 A 29.95

    Fernstraßenrecht - Enteignung von für Ersatzmaßnahmen nach Landesbaturschutzrecht

    Auszug aus VG Schleswig, 10.10.2001 - 12 B 10/01
    Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen kommen nur auf solchen Flächen in Betracht, die aufwertungsbedürftig und aufwertungsfähig sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.08.1996 - 4 A 29/95 , in: NVwZ 1997, 486 ; Urteil vom 28.01.1999 - 4 A 18/98 - in: NVwZ-RR 1999, 629).

    Denn die Eingriffsregelung würde in ihr Gegenteil verkehrt, wenn eingriffsintensive Vorhaben gerade in Bereichen, die sich weiträumig durch besondere ökologische Sensibilität auszeichnen, problemlos zu verwirklichen wären, da dort ein reichhaltiges "Kompensationspotential" vorgefunden wird (so BVerwG, Urteil vom 23.08.1996 - 4 A 29/95 - in: NVwZ 1997, S. 486 (488)).

  • BVerwG, 30.10.1992 - 4 A 4.92

    Fernstraßenrecht: Planfeststellung für eine Bundesautobahn

    Auszug aus VG Schleswig, 10.10.2001 - 12 B 10/01
    Bei dem Gebot , vermeidbare Beeinträchtigungen der Natur durch Eingriffe zu unterlassen (vgl. § 7a Abs. 3 LNatSchG , § 8 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG ), handelt es sich um zwingend zu beachtendes Recht ( vgl. nur BVerwG, Urteil vom 30.10.1992 - 4 A 4/92 - in : UPR 1993 , S. 62ff ).

    Bei dem Gebot, im Falle der Unvermeidbarkeit des Eingriffs mögliche Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen zu schaffen (vgl. § 8 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG), handelt es sich aber um strikt zu beachtendes Recht, welches nicht Gegenstand der Abwägung sein kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.10.1992 - 4 A 4/92 - UPR 1993, 62).

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.07.1994 - 4 M 58/94

    Planfeststellung; Bahnstrecke; Planfeststellungsbeschluß; Vorhabenträger;

    Auszug aus VG Schleswig, 10.10.2001 - 12 B 10/01
    In einem gerichtlichen Verfahren ist ein überwiegendes Interesse des Vorhabenträgers zu bejahen, wenn der von dem belasteten Beteiligten eingelegte Rechtsbehelf mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben wird und eine Fortdauer der grundsätzlich aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs dem Vorhabenträger gegenüber unbillig wäre ( so OVG S.-H. Beschluss vom 29.07.1994 - 4 M 58/94 - SchlAnz. 1994, 267f.).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass in einem Verfahren nach § 80a VwGO ein Mangel in der Begründung des Sofortvollzuges nicht notwendig zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung führt ( vgl. OVG S.-H. Beschluss vom 29.07.1994 - 4 M 58/94 - aaO).

  • BVerwG, 27.09.1990 - 4 C 44.87
    Auszug aus VG Schleswig, 10.10.2001 - 12 B 10/01
    Eine solche gesetzliche Vermutung kann im Einzelfall widerlegt werden ( vgl. Louis , aaO , § 8 Rn. 207 mwN ; BVerwG, Urteil vom 27.09.1990 - 4 C 44.87 - Buchholz 406.401, § 8 BNatSchG Nr. 9 ).
  • BVerwG, 28.01.1999 - 4 A 18.98

    Planfeststellung; naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen; Eignung;

    Auszug aus VG Schleswig, 10.10.2001 - 12 B 10/01
    Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen kommen nur auf solchen Flächen in Betracht, die aufwertungsbedürftig und aufwertungsfähig sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.08.1996 - 4 A 29/95 , in: NVwZ 1997, 486 ; Urteil vom 28.01.1999 - 4 A 18/98 - in: NVwZ-RR 1999, 629).
  • BVerwG, 10.09.1998 - 4 A 35.97

    Umweltverträglichkeitsprüfung; landschaftspflegerischen Begleitplan;

    Auszug aus VG Schleswig, 10.10.2001 - 12 B 10/01
    Dabei kann die Planfeststellungsbehörde , um des naturschutznäheren Endziels willen, auch Maßnahmen ergreifen, die zunächst eine Beeinträchtigung des bestehenden naturnahen Zustandes darstellen, sich indes in der naturschutzfachlichen Gesamtbilanz als günstig erweisen (so BVerwG, Gerichtsbescheid vom 10.09.1998 - 4 A 35/97 - in: NVwZ 1999, 532ff).
  • BVerwG, 30.08.1994 - 4 B 105.94

    Fernstraßen - Eingriff in Natur - Ersatzmaßnahmen - Planfeststellung

    Auszug aus VG Schleswig, 10.10.2001 - 12 B 10/01
    Auch ist die Festsetzung von Ausgleichs und Ersatzmaßnahmen durch ein nachfolgendes Planfeststellungsverfahren grundsätzlich zulässig, wenn die Planung und Festsetzung der Kompensationsmaßnahmen in einem Gesamtkonzept zu einer wirksameren Durchsetzung der Belange von Natur und Landschaftsschutz führt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.08.1994 - 4 B 105/94 - in : NVwZ-RR 1995, 322f , Beschluss vom 22.05.1996 - 4 B 30/95 - in: NVwZ-RR 1997, 217ff , Louis, BNatSchG, § 8 Rn., 121 ).
  • BVerwG, 22.05.1995 - 4 B 30.95

    Bedenklichkeit eines Planungsvorhabens auf Grund eines fehlenden

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.08.1999 - 2 M 45/99
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.09.1991 - 4 M 125/91

    Vorläufiger Rechtsschutz; Anordnung der sofortigen Vollziehung;

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.02.2001 - 4 L 92/99

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für den Bau und Betrieb einer

  • VG Schleswig, 21.09.2006 - 12 A 162/00
  • VG Schleswig, 24.08.1999 - 1 B 61/99
  • VG Schleswig, 21.09.2006 - 12 A 162/00
    Die Kläger haben am 23.06.2000 Klage erhoben und am 21.02.2001 gegen die im Planfeststellungsbeschluss enthaltene Anordnung der sofortigen Vollziehung einen Eilrechtsschutzantrag (Kläger zu 1) und 2)) anhängig gemacht, dem das erkennende Gericht mit Beschluss vom 10. Oktober 2001 ( 12 B 10/01) stattgegeben und die aufschiebende Wirkung der am 23. Juni 2000 erhobenen Klage wiederhergestellt hat.

    Hierzu hat die Kammer im gerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren mit Beschluss vom 10.10.2001 (12 B 10/01) ausgeführt:.

    Insoweit wird die noch im Beschluss der Kammer vom 10.10.2001 im Verfahren 12 B 10/01 vertretene Rechtsauffassung nicht mehr aufrecht erhalten.

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.06.2008 - 4 LB 15/06
    Die Kläger zu 1) und 2) haben am 23. Juni 2000 Klage erhoben und am 21. Februar 2001 gegen die im Planfeststellungsbeschluss enthaltene Anordnung der sofortigen Vollziehung einen Antrag auf Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz gestellt, dem sowohl das Verwaltungsgericht als auch der erkennende Senat mit Beschlüssen vom 10. Oktober 2001 (VG Schleswig 12 B 10/01 ) und 12. Februar 2002 (Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht 4 M 93/01 -) entsprochen haben.
  • VG Hamburg, 18.12.2003 - 15 VG 3912/00

    Klagebefugnis von Naturschutzverbänden

    In Bezug auf die Kompensationsmaßnahme Haseldorfer Marsch haben die Verwaltungsgerichte die aufschiebende Wirkung der Klagen der Verbände gegen den dortigen Planfeststellungsbeschluss vom 20. Mai 2000 wiederhergestellt (VG Schleswig, Beschluss vom 10. Januar 2001, Az. 12 B 10/01, und OVG Schleswig, Beschluss vom 12. Februar 2002, Az: 4 M 93/01), weil jener materiell rechtsfehlerhaft und den Verbänden in Schleswig-Holstein eine Verbandsklagebefugnis zugewiesen sei.
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